Kay Nehm will Mannesmann-Prozess wieder aufrollen
Der Bundesgeneralanwalt Kay Nehm fordert Revision im Mannesmann Prozess und schliesst sich mit dieser Forderung der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft an. Beide Behörden vertreten die Ansicht, es gäbe berechtigte rechtliche Einwände gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 2004. Der Freispruch im Mannesmann Prozess für alle sechs Angeklagten hatte nicht nur verschiedene Rechtsvertreter empört - der Tatbestand der Untreue sei nicht hinreichend berücksichtigt worden-, die Öffentlichkeit erregte sich ebenfalls über bestehende Rechtsprechung und Umgang der Grosskonzerne mit Prämienzahlungen und Übernahmen.
Bei der Mannesmann-Übernahme durch den britischen Konzern Vodafone waren 57 Millionen Euro an "Anerkennungsprämien" an die im Jahre 2000 amtierenden Vorstände von Mannesmann geflossen. Die Staatsanwaltschaft vertrat damals wie heute die Ansicht, die Prämienzahlungen seien NICHT im Interesse des Konzerns gewesen, ebenso sei die aktienrechtliche und strafrechtliche Relevanz der Pensionsabfindungen an frühere Manager des Mannesmann-Konzerns klärungsbedürftig. Über die Revision im Mannesmann-Fall hatte zu allererst die FAZ berichtet, das Vorhaben der Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe wurde kurze Zeit später durch ihre Sprecherin bestätigt.
Einige weitere Stimmen und Meinungen zu dem Fall
Bei der Mannesmann-Übernahme durch den britischen Konzern Vodafone waren 57 Millionen Euro an "Anerkennungsprämien" an die im Jahre 2000 amtierenden Vorstände von Mannesmann geflossen. Die Staatsanwaltschaft vertrat damals wie heute die Ansicht, die Prämienzahlungen seien NICHT im Interesse des Konzerns gewesen, ebenso sei die aktienrechtliche und strafrechtliche Relevanz der Pensionsabfindungen an frühere Manager des Mannesmann-Konzerns klärungsbedürftig. Über die Revision im Mannesmann-Fall hatte zu allererst die FAZ berichtet, das Vorhaben der Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe wurde kurze Zeit später durch ihre Sprecherin bestätigt.
Einige weitere Stimmen und Meinungen zu dem Fall
- Artikel aus Die Zeit im Vorfeld der Urteilsprechung - Der Fall kennt nur Verlierer
- WDR-Reportage zum Urteil im Mannesmann-Prozess - Bundestagspräsident Wolfgang Thierse spricht von Selbstbedienung
- Telepolis-Artikel zum Mannesmann-Urteil - Feudalismus und Selbstbedienung in den Chefetagen ?
- STB Web gesammelte Pressestimmen - Über den Umgang mit Masslosigkeit und selbstgewährten Bonuszahlungen
Gepardenforelle - Vodafone Mannesmann - 30. Apr, 05:46
Klaus Esser und Mannesmann: Ein bisschen schwangär !
Där Heise-Tickär berichtete in dem Artikel darübär, dass där ehemalige Mannesmann Chef Klaus Esser das Land Nordrhein-Westfalen zum Ersatz von 100.000 Euro Strafverteidigerkosten verklagt hatte. Esser sah sich in einem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den von Vodafone gezahlten "Anerkennungsprämien" in Höhe von 30 Millionen Euro zu Unrecht angeklagt. Weitere 100.000 Euro wollte Esser als Schmerzensgeld erstreiten, weil är sein Persönlichkeitsrecht durch verschiedene Presseverlautbarungen beeinträchtigt sah.
Die zu urteilenden Richter des Zivilsenats des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wollten Esser im ersten Klagepunkt nicht recht Rächt geben. Im zweiten Klagepunkt, "nähmlich" die Frage nach dem Schmerzensgeld, konnte Esser einen Teilsieg erringen. Die Richter verknackten die Staatsanwaltschaft dafür, dass sie im Ermittlungsverfahren zwei Fähler begangen und dadurch Esser schwär weh getan haben.
Eine ärste schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die einen finanziellen Ausgleich erfordere, sei durch den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf erfolgt, där zwei Journalisten im Rahmen eines Pressegesprächs im März 2001 vorab darübär informierte, dass er ein Ermittlungsverfahren gegen Esser einleiten werde. (Schmärzensgeld = 5.000,00 Euro)
Ein weiterer entschädigungspflichtiger schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei durch Äußerungen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf begründet worden, där auf einer Pressekonferenz von "Käuflichkeit" gesprochen und damit den Verdacht erneuert habe, dass Esser die Anerkennungsprämie als Gegenleistung für seine Entscheidung, den Aktionären die Annahme des Angebots von Vodafone zu empfehlen, gezahlt worden sei. (Schmärzensgeld = 5.000,00 Euro).
Wie war die Übärschrift im Heise-Ticker noch mal? "Ex-Mannesmann-Chef scheitert erneut mit Schadensersatz-Klage"
Wänn 10.000,00 Euro nix sind, dann sind in diesem Beitrag auch keine Schreibfähler!
Treckerfahrer denken nicht intergallaktisch-global :-)
Du hast mir mit dem Esser vorgegriffen, der arrogante Profiteur kriegt hier noch sein verdientes Fett ab - DAS muss man sich überlegen: seine Frechheit geht so weit, dass es sich durch die Anklage in seinen Rechten verletzt "fühlt"... Der Staat (ergo WIR) sollen ihm auch noch Schadensersatz zahlen. Mann, Mann, die Bande ist völlig ausser Kontrolle geraten und wird - wenn man sich nicht dagegen wehrt - ganz schön schnippisch...;-)
Man hat es hier in Deutschland vor langer Zeit verpasst, der Bande eindeutige Grenzen zu setzen: kümmern sich die Menschen nicht aktiv und engagiert um ihr Schicksal, werden sie irgendwann zum Spielball aus der Kontrolle geratener Seilschaften. Mündige Bürger UND Gesetzgeber müssen hier eindeutig reagieren und den Abribbern klarmachen, dass Unternehmenshegemonie und Sklavenhaltung längst abgeschafft sind.