Urteil zu AdSense und Markenrecht
Seit geraumer Zeit nutzen findige Spammer Googles Hunger nach "Content" um problem- und mühelos an teilweise beachtlichen monatlichen Schecks zu kommen: sie übernehmen automatisch Inhalte fremder Seiten zu einem bestimmten Thema (in Fachsprache Scraping / Fractal Spam), versehen die neu entstandenen Seiten mit AdSense und verlinken ihre Seiten wiederum, um von Google aufgenommen zu werden.
Somit kann es Ihnen passieren, daß die Spammer mit Inhalten Ihrer Seite Geld verdienen, da zu diesem bestimmten Thema thematisch relevante AdSense-Anzeigen eingeblendet werden - und zwar die der werbenden Konkurrenz. Google kümmert sich nicht drum, denn damit verdient Google beachtliche Summen, Ihr Markenrecht wird hierbei auf der Schlachtbank der Spammer geopfert.
Bereits im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf in einer Einstweiligen Verfügung gegen das-web.net derlei Praktiken untersagt, nun wurde das Urteil jetzt erneut bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte der Inhaber der besagten Müll-Suchmaschine (allein die Verwendung des Begriffes Suchmaschine müsste im Zusammenhang mit Derartigem untersagt werden) mit kopierten Inhalten des DMOZ-Verzeichnisses in oben beschriebener Weise Geld verdienen wollen, besagtes Markenrecht Dritter war dem Beklagten offenbar egal. Jetzt nicht mehr...:-)))
Somit kann es Ihnen passieren, daß die Spammer mit Inhalten Ihrer Seite Geld verdienen, da zu diesem bestimmten Thema thematisch relevante AdSense-Anzeigen eingeblendet werden - und zwar die der werbenden Konkurrenz. Google kümmert sich nicht drum, denn damit verdient Google beachtliche Summen, Ihr Markenrecht wird hierbei auf der Schlachtbank der Spammer geopfert.
Bereits im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf in einer Einstweiligen Verfügung gegen das-web.net derlei Praktiken untersagt, nun wurde das Urteil jetzt erneut bestätigt. Im vorliegenden Fall hatte der Inhaber der besagten Müll-Suchmaschine (allein die Verwendung des Begriffes Suchmaschine müsste im Zusammenhang mit Derartigem untersagt werden) mit kopierten Inhalten des DMOZ-Verzeichnisses in oben beschriebener Weise Geld verdienen wollen, besagtes Markenrecht Dritter war dem Beklagten offenbar egal. Jetzt nicht mehr...:-)))
Gepardenforelle - Internet Marketing - 20. Apr, 06:06